Recht auf ein Basiskonto: auch ohne festen Wohnsitz
Kurz gesagt
Lohn, Miete, Strom und Handy laufen in Deutschland fast immer über ein Girokonto. Wer sich rechtmäßig in der EU aufhält, hat grundsätzlich Anspruch auf ein Basiskonto, auch ohne festen Wohnsitz, als Asylsuchende oder mit Duldung (2).
„Kostenlos“ heißt nicht immer kostenlos: Viele Gratiskonten setzen einen regelmäßigen Geldeingang voraus, und Girocard, Bargeld, Überweisungen auf Papier oder Kontoauszüge können extra kosten (1).
Diese Seite erklärt Begriffe und Schritte. Wir beraten nicht dazu, welches Konto Sie eröffnen; die Entscheidung treffen Sie selbst.
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Wir vermitteln keine Konten. Vermittler ist der im Rechner genannte Anbieter. Eine unabhängige Übersicht über Girokonten bietet auch der BaFin-Kontenvergleich (1).
Was Sie vorbereiten sollten
| Angabe | Begriff |
|---|---|
| Gültiger Ausweis: Reisepass, Personalausweis oder Passersatz (1) | Ausweisdokument |
| Anschrift; für ein Basiskonto reicht eine Postanschrift, z. B. bei Verwandten oder einer Beratungsstelle (2) | Anschrift / Postanschrift |
| Zweck des Kontos; die Bank muss danach fragen (1) | Kontozweck |
| Einkommensnachweis, falls die Bank ihn verlangt (1) | Gehaltsnachweis |
| Smartphone mit Kamera, wenn Sie online eröffnen (1) | Videoident / Postident |
| Bisherige Bank und IBAN, wenn Sie wechseln | bisherige Bankverbindung |
Ukrainische Geflüchtete ohne gültigen Pass oder Personalausweis können ein ukrainisches Ausweisdokument zusammen mit einem deutschen Behördendokument vorlegen, z. B. Anlaufbescheinigung, Fiktionsbescheinigung oder Meldebescheinigung (3).
Worauf Sie achten sollten
- Kontoführungsentgelt. Prüfen Sie, unter welchen Bedingungen ein Konto kostenlos ist, und lesen Sie vor der Unterschrift das Preis- und Leistungsverzeichnis (1).
- Karten und Bargeld. Girocard, Kreditkarte und Bargeldabhebungen können zusätzlich kosten (1).
- Dispo. Ein Dispositionskredit ist ein Kredit, auf den Sie keinen Anspruch haben; der Zins ist variabel. Die BaFin nennt den Dispo die teuerste Möglichkeit, kurzfristig Geld zu leihen; eine geduldete Überziehung ist meist noch teurer (1).
- Einlagensicherung. Guthaben sind bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank gesetzlich geschützt. Bei Anbietern außerhalb der EU besteht ein zusätzliches Risiko (1).
Schritte
- Überlegen Sie, wofür Sie das Konto brauchen (Lohn, Miete, Online-Einkäufe) und ob Sie lieber in der Filiale oder online arbeiten.
- Vergleichen Sie Entgelte und Bedingungen im Rechner oben oder im BaFin-Kontenvergleich. Die Daten geben Sie selbst ein.
- Lesen Sie Preis- und Leistungsverzeichnis und AGB, bevor Sie unterschreiben (1).
- Eröffnen Sie das Konto: in der Filiale mit Ausweis, bei Direktbanken meist per Videoident oder Postident (1).
- Wenn Sie wechseln: Beauftragen Sie die neue Bank mit der Kontowechselhilfe. Sie fordert bei der alten Bank Daueraufträge, Lastschriften und die Zahlungseingänge der letzten 13 Monate an (4).
- Lassen Sie altes und neues Konto eine Zeit lang parallel laufen und prüfen Sie, ob alle Zahlungen umgestellt sind (4).
Ihre Rechte in Kürze
- Basiskonto: Die Bank muss innerhalb von 10 Geschäftstagen nach dem vollständigen Antrag ein Konto anbieten. Ablehnen darf sie nur in wenigen gesetzlich geregelten Fällen, z. B. wenn Sie bereits ein Zahlungskonto in Deutschland haben (2).
- Lehnt die Bank ab, können Sie bei der BaFin ein kostenloses Verwaltungsverfahren beantragen (2).
- Für besonders schutzbedürftige Kundinnen und Kunden muss die Bank allgemeine Informationen zum Basiskonto geben, teils auch in anderen Sprachen (3).
- Kontowechselhilfe: Die alte Bank muss die Informationen innerhalb von 5 Geschäftstagen liefern; die neue Bank richtet die Daueraufträge innerhalb von 5 Geschäftstagen nach Erhalt ein (4).
- Kündigen können Sie ein Girokonto jederzeit; eine vereinbarte Kündigungsfrist darf höchstens einen Monat betragen (1).
- Pfändungsschutzkonto: Die Bank muss Ihr Konto kostenlos in ein P-Konto umwandeln; es darf nicht teurer sein als ein normales Girokonto (1).
Hinweis
Diese Seite bietet allgemeine Informationen und verweist auf einen Vergleich. Wir beraten nicht, vermitteln keine Konten und empfehlen keine bestimmte Bank. Den Vergleich füllen Sie selbst aus, den Vertrag schließen Sie direkt mit der Bank. Kommt über den Vergleich ein Konto zustande, können wir eine Provision erhalten.
Quellen (geprüft am 11.10.2026)
- BaFin – Girokonto: Alles, was Sie wissen müssen (Stand 17.07.2026)
- BaFin – Basiskonto
- Verbraucherzentrale – Das Recht auf ein Basiskonto für neu in Deutschland Angekommene (Stand 11.07.2025)
- Verbraucherzentrale – Banken müssen beim Kontowechsel helfen (Stand 09.10.2026)
