Beim Anbieterwechsel höchstens ein Arbeitstag ohne Internet
Kurz gesagt
Internet zu Hause kommt über die Telefonleitung (DSL), das Kabelnetz, Glasfaser oder das Mobilfunknetz. Was verfügbar ist, hängt von Ihrer Adresse ab. Verträge laufen oft 24 Monate; es lohnt sich, vor der Unterschrift zu wissen, was man unterschreibt.
Diese Seite erklärt Begriffe und Schritte. Wir beraten nicht dazu, welchen Anbieter oder Tarif Sie wählen sollten; die Entscheidung treffen Sie selbst.
Internettarife vergleichen
Werbung · CHECK24
Der Rechner wird von CHECK24 geladen. Mit dem Klick stellen Sie eine Verbindung zu deren Server her; dabei wird Ihre IP-Adresse übertragen. Mehr in der Datenschutzerklärung.
Hinweis: Den Rechner stellt ein Partner bereit; wir haben keinen Einfluss auf seine Inhalte.
Was Sie vorbereiten sollten
| Angabe | Begriff |
|---|---|
| Genaue Anschlussadresse | Anschlussadresse |
| Bisheriger Anbieter und Kundennummer | Kundennummer |
| Vertragsende und Kündigungsfrist | Kündigungsfrist |
| Festnetznummer, die Sie behalten möchten | Rufnummernmitnahme |
| Wie viele Geräte und wofür Sie das Internet nutzen | — |
Worauf Sie achten sollten
- Preis über die ganze Laufzeit. Die ersten Monate sind oft günstiger. Rechnen Sie alle Monate, Anschlussgebühr und Routermiete zusammen.
- Laufzeit. Die erste Laufzeit darf bis zu 24 Monate betragen (1).
- Nach Verlängerung. Verlängert sich der Vertrag stillschweigend, können Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen (1).
- Router. Seit 01.08.2016 dürfen Sie Ihren eigenen Router nutzen; der Anbieter muss die Zugangsdaten unaufgefordert und kostenlos herausgeben (2).
Schritte
- Prüfen Sie Vertragsende und Kündigungsfrist.
- Füllen Sie den Vergleich im Rechner unten aus. Die Daten geben Sie selbst ein.
- Vor Vertragsschluss muss Ihnen der Anbieter eine Vertragszusammenfassung in Textform geben (1). Lesen Sie Laufzeit, Preis und Geschwindigkeit.
- Vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Technikertermin.
- Messen Sie nach der Schaltung die Geschwindigkeit mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur (1)(3).
- Bewahren Sie Bestellbestätigung, Vertragszusammenfassung und Messergebnisse auf.
Ihre Rechte in Kürze
- Beim Anbieterwechsel darf der Dienst höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein. Für jeden weiteren Tag stehen Ihnen 20 % des Monatsentgelts zu, mindestens 10 Euro (1).
- Bei einer Störung gibt es ab dem dritten Kalendertag nach der Meldung eine Entschädigung: am 3. und 4. Tag 10 % des Monatsentgelts, mindestens 5 Euro; ab dem 5. Tag 20 %, mindestens 10 Euro (1).
- Kommt die vereinbarte Geschwindigkeit nicht an und weisen Sie das mit der Breitbandmessung nach, können Sie den Preis mindern oder fristlos kündigen (1).
- Bei einem Umzug: Ist der Dienst an der neuen Adresse nicht verfügbar, können Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen (1).
Hinweis
Diese Seite bietet allgemeine Informationen und verweist auf einen Vergleich. Wir beraten nicht und empfehlen keinen bestimmten Anbieter oder Tarif. Den Vergleich füllen Sie selbst aus, den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Anbieter. Kommt über den Vergleich ein Vertrag zustande, können wir eine Provision erhalten. Vergleiche bilden nicht alle Anbieter am Markt ab.
Quellen (geprüft am 06.10.2026)
- Verbraucherzentrale – Wichtige Kundenrechte für Telefon-, Handy- und Internetverträge (Stand 17.04.2026)
- Verbraucherzentrale – Internetrouter wechseln (Stand 16.07.2026)
- Bundesnetzagentur – Breitbandmessung
