Strom und Gas: Tarife vergleichen und Anbieter wechseln

Strom und Gas: Tarife vergleichen und Anbieter wechseln

Ratgeber · geprüft am 06.10.2026

Stromanbieterwechsel: technisch innerhalb von 24 Stunden

7 Schritte4 Quellen

Kurz gesagt

In Deutschland wählen Sie selbst, wer Sie mit Strom und Gas beliefert. Wer nie gewählt hat, ist meist in der Grundversorgung beim örtlichen Versorger. Der Wechsel ist für Haushalte kostenlos (1), und ein Strom- oder Gasausfall wegen eines Anbieterwechsels ist ausgeschlossen (2).

Diese Seite erklärt Begriffe und Schritte. Wir beraten nicht dazu, welchen Tarif oder Anbieter Sie wählen sollten; die Entscheidung treffen Sie selbst.

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Was Sie vorbereiten sollten

AngabeBegriff
Name und LieferadresseLieferadresse
Jahresverbrauch in kWhJahresverbrauch
ZählernummerZählernummer
Marktlokations-ID, 11 Ziffern (2)MaLo-ID
Bisheriger Anbieter und KundennummerKundennummer
Vertragsende und KündigungsfristKündigungsfrist

Worauf Sie achten sollten

  • Arbeitspreis und Grundpreis. Preis pro kWh und monatliche Grundgebühr. Vergleichen Sie die Jahreskosten.
  • Bonus. Gilt einmalig. Die Verbraucherzentrale rät, einen Screenshot der Tarifmerkmale und Bonusbedingungen zu machen (2).
  • Laufzeit. Die Erstlaufzeit darf bis zu 24 Monate betragen (3)(4).
  • Nach der Erstlaufzeit. Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist höchstens ein Monat; gilt für Verträge ab 01.03.2022 (4).

Schritte

  1. Nehmen Sie die letzte Jahresabrechnung und notieren Sie die Angaben aus der Tabelle oben.
  2. Prüfen Sie Vertragsende und Kündigungsfrist.
  3. Füllen Sie den Vergleich im Rechner unten aus. Die Daten geben Sie selbst ein.
  4. Lesen Sie die Tarifbedingungen und speichern Sie einen Screenshot.
  5. Der neue Anbieter kündigt in der Regel den alten Vertrag für Sie (1). Zeitkritische Kündigungen, vor allem eine Sonderkündigung nach Preiserhöhung, sollten Sie selbst erklären (2).
  6. Die Kündigung erfolgt in Textform; der Anbieter muss sie spätestens nach einer Woche bestätigen (4).
  7. Lesen Sie am Wechseltag den Zähler ab und fotografieren Sie ihn.

Ihre Rechte in Kürze

  • Aus der Grundversorgung können Sie jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen (3)(4).
  • Bei einer Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht (3)(4).
  • Strom: Der technische Wechsel muss seit 06.06.2025 innerhalb von 24 Stunden an jedem Werktag erfolgen (1)(2). Für Gas gilt das nicht; dort dauert der Wechsel höchstens drei Wochen (2).
  • Ohne Vertrag beliefert Sie der Grundversorger (2); die Ersatzversorgung dauert höchstens drei Monate (3).

Hinweis

Diese Seite bietet allgemeine Informationen und verweist auf einen Vergleich. Wir beraten nicht und empfehlen keinen bestimmten Anbieter oder Tarif. Den Vergleich füllen Sie selbst aus, den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Anbieter. Kommt über den Vergleich ein Vertrag zustande, können wir eine Provision erhalten. Vergleiche bilden nicht alle Anbieter am Markt ab.

Quellen (geprüft am 06.10.2026)

  1. Bundesnetzagentur – Lieferantenwechsel – FAQ
  2. Verbraucherzentrale – So läuft der Anbieterwechsel bei Strom und Gas ab (Stand 28.05.2025)
  3. Verbraucherzentrale – Grundversorgung oder Sondervertrag? (Stand 24.08.2026)
  4. Bundesnetzagentur – Kündigung