Private Rentenversicherung: Begriffe verstehen und Angebote anfordern

Private Rentenversicherung: Begriffe verstehen und Angebote anfordern

Ratgeber · geprüft am 11.10.2026

Vor dem Abschluss: Effektivkosten im Produktinformationsblatt prüfen

6 Schritte3 Quellen

Kurz gesagt

Eine private Rentenversicherung zahlt im Alter eine lebenslange Rente; bei vielen Verträgen können Sie stattdessen einen einmaligen Betrag wählen. Es gibt Verträge mit Garantie und fondsgebundene Verträge, die meist keine Garantie haben (1).

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Kosten oft einen großen Teil der Erträge aufzehren und eine frühe Kündigung fast immer Verluste bringt (1). Schließen Sie nur einen Vertrag ab, dessen Beitrag Sie viele Jahre lang zahlen können.

Diese Seite erklärt Begriffe und Schritte. Wir beraten nicht dazu, ob oder welche Rentenversicherung Sie abschließen; die Entscheidung treffen Sie selbst.

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Wir vermitteln keine Versicherungen. Vermittler ist der im Formular genannte Anbieter. Eine unabhängige Beratung bieten die Verbraucherzentralen an.

Begriffe

BegriffBedeutung
Garantiezins (Höchstrechnungszins)Garantierte Verzinsung, nur auf den Teil der Beiträge nach Kosten. Für Verträge ab 01/2025 höchstens 1,00 % (1).
EffektivkostenUm wie viele Prozentpunkte pro Jahr die Kosten die Rendite mindern. Sie stehen im Produktinformationsblatt (1).
RentenfaktorMonatliche Rente je 10.000 Euro angespartem Kapital (1).
KapitalwahlrechtEinmalige Auszahlung statt Rente; bei vielen Verträgen möglich (1).
BeitragsfreistellungSie zahlen keine Beiträge mehr, der Vertrag bleibt bestehen (1).

Was Sie vorbereiten sollten

AngabeBegriff
GeburtsdatumGeburtsdatum
Monatlicher Beitrag, den Sie dauerhaft zahlen könnenBeitrag
Ab wann die Rente laufen sollRentenbeginn
Mit Garantie oder fondsgebundenklassisch / fondsgebunden
Beruf und Art der BeschäftigungBeruf

Worauf Sie achten sollten

  • Kosten. Abschluss-, Vertriebs- und laufende Kosten mindern den Ertrag stark. Beispiel der Verbraucherzentrale: 100 Euro monatlich über 40 Jahre, 5 % Bruttorendite und 2 % Effektivkosten ergeben einen um 56 % geringeren Ertrag (1).
  • Frühe Kündigung. Sie bringt wegen Abschlusskosten und Stornoabzügen fast immer deutliche Verluste (1).
  • Garantien. Sie gelten nur für den Sparanteil nach Kosten; garantierte Rentenfaktoren können unter Umständen gesenkt werden (1).
  • Steuern. Ungeförderte Rentenversicherungen bieten meist keinen Steuervorteil; lebenslange Renten werden mit dem Ertragsanteil besteuert (1).
  • Zusatzversicherungen. Die Verbraucherzentrale rät, Risikoschutz wie Berufsunfähigkeit getrennt abzuschließen (1).

Schritte

  1. Klären Sie, wie viel Sie jeden Monat dauerhaft zahlen können und ab wann Sie die Rente brauchen.
  2. Fordern Sie Angebote über das Formular oben an. Die Daten geben Sie selbst ein.
  3. Vergleichen Sie im Produktinformationsblatt die Effektivkosten und den Rentenfaktor (1).
  4. Prüfen Sie, ob Zusatzversicherungen enthalten sind, die Sie nicht brauchen (1).
  5. Fragen Sie, ob jährliche statt monatlicher Zahlung Kosten spart (1).
  6. Bewahren Sie Antrag, Produktinformationsblatt und Versicherungsschein auf.

Ihre Rechte in Kürze

  • Den Vertrag können Sie innerhalb von 30 Tagen widerrufen (2).
  • Für Verträge ab 19.06.2026 erlischt das Widerrufsrecht spätestens 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss, auch wenn die Belehrung fehlerhaft war; ausgenommen sind schwere Fehler (3).
  • Statt zu kündigen, können Sie den Vertrag beitragsfrei stellen; welcher Weg günstiger ist, hängt vom Vertrag ab (1).

Hinweis

Diese Seite bietet allgemeine Informationen und verweist auf ein Anfrageformular. Wir beraten nicht, vermitteln keine Versicherungen und empfehlen keinen bestimmten Versicherer. Das Formular füllen Sie selbst aus, den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Anbieter. Für eine Anfrage über das Formular können wir eine Provision erhalten.

Quellen (geprüft am 11.10.2026)

  1. Verbraucherzentrale – Private Rentenversicherung: Zur Altersvorsorge nicht die erste Wahl (Stand 17.04.2026)
  2. Gesetze im Internet – § 152 VVG – Widerruf des Versicherungsnehmers
  3. Verbraucherzentrale Hamburg – Widerrufsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen: Was ändert sich? (Stand 26.05.2026)