SF-Klasse beim Wechsel der Kfz-Versicherung: Was Sie wissen sollten

Die Schadenfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse, zeigt, wie lange Sie ohne selbst verursachten Unfall gefahren sind. Sie bestimmt Ihren Beitrag in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkasko mit (1). Wer zum Jahresende kündigen will, muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer haben (2). Deshalb lohnt sich ein Blick darauf, was beim Wechsel mit Ihrer SF-Klasse passiert.

Die SF-Klasse zieht mit um

In der Regel nehmen Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt zum neuen Versicherer mit. Sie müssen dafür nichts tun: Der neue Versicherer fragt Ihren Schadenverlauf elektronisch beim bisherigen Versicherer ab (1). Haftpflicht und Vollkasko werden dabei getrennt betrachtet (1).

Worauf Sie achten sollten

  • Lassen Sie sich vom bisherigen Versicherer schriftlich bestätigen, welche SF-Klasse oder welchen Schadenverlauf er meldet, vor allem nach einem Unfall (2). Die Verbraucherzentrale berichtet von Fällen, in denen eine schlechtere Klasse gemeldet wurde, als auf der Beitragsrechnung stand (2).
  • Ein Rabattschutz gilt nur beim aktuellen Versicherer. Nach einem Wechsel berücksichtigt der neue Versicherer den Unfall in der Regel und stuft Sie niedriger ein (2).
  • Nach einem selbst verursachten Unfall werden Sie im Folgejahr zurückgestuft. Entscheidend ist die Zahl der Schäden, nicht ihre Höhe (1). Teilkasko-Schäden wie Glasbruch, Sturm oder Diebstahl führen nicht zu einer Rückstufung (1).
  • Zahlen Sie dem Versicherer die Kosten eines Schadens selbst zurück, behalten Sie Ihre Klasse. Nach der Regulierung muss der Versicherer Ihnen die Kosten mitteilen (1).

Wenn Ihr Auto eine Zeit lang nicht versichert war

Dauert die Unterbrechung weniger als sechs Monate, verbessert sich der Rabatt weiter. Bei mehr als sechs Monaten bleibt er gleich. Bei mehr als zwölf Monaten werden nach und nach schadenfreie Jahre abgezogen, nach mehr als sieben Jahren ist der Rabatt ganz verloren (1).

Wie hoch der Rabatt in jeder Klasse ist, legt jeder Versicherer in seinen Bedingungen fest (1). Achten Sie beim Vergleich daher auch auf die Einstufung, nicht nur auf den Preis.

Mehr dazu: Ratgeber: Kfz-Versicherung vergleichen und wechseln. Wir beraten nicht und empfehlen keinen bestimmten Versicherer. Die Entscheidung treffen Sie selbst.

Quellen (geprüft am 15.10.2026)

  1. Die Versicherer (GDV) – Was ist der Schadenfreiheitsrabatt? (31.01.2024)
  2. Verbraucherzentrale – Kfz-Versicherung überprüfen und mehrere hundert Euro sparen (Stand 08.10.2025)