Ein neues Girokonto ist schnell eröffnet. Mühsam wird es bei Lohn, Miete, Daueraufträgen und Lastschriften, die alle auf das neue Konto umziehen müssen. Diese Arbeit müssen Sie nicht allein erledigen: Banken und Sparkassen sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen auf Wunsch beim Wechsel zu helfen. Das nennt sich Kontenwechselhilfe (1)(2).
Wann die Pflicht gilt
Die Kontenwechselhilfe gilt, wenn beide Banken in Deutschland ansässig sind und beide Konten in derselben Währung geführt werden (1). Wechseln Sie zu einer Bank in einem anderen EU-Land, muss Ihre bisherige Bank trotzdem mitwirken und Ihnen etwa die Liste Ihrer Daueraufträge geben. Die ausländische Bank ist dazu aber nicht verpflichtet (2).
So läuft der Wechsel ab
- Sie unterschreiben eine Ermächtigung zur Kontenwechselhilfe. Beide Banken müssen Ihnen auf Wunsch unverzüglich ein Formular geben, und Sie erhalten eine Kopie (1). Darin legen Sie fest, welche Schritte die Banken übernehmen und ab welchem Datum gewechselt wird (1).
- Die neue Bank fordert die alte Bank innerhalb von zwei Geschäftstagen auf, mitzuwirken (1).
- Die alte Bank schickt Ihnen und der neuen Bank innerhalb von fünf Geschäftstagen eine Liste der Daueraufträge, Angaben zu Lastschriftmandaten sowie zu eingehenden Überweisungen und Lastschriften der vergangenen 13 Monate (1).
- Die neue Bank richtet innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Erhalt der Listen die gewünschten Daueraufträge ein, nimmt Lastschriften an und teilt zum Beispiel Ihrem Arbeitgeber die neue Kontoverbindung mit (1).
- Zum vereinbarten Datum überweist die alte Bank ein verbliebenes Guthaben und schließt das alte Konto. Ihre Karten darf sie nicht vor diesem Datum sperren (1).
Was der Wechsel kostet
Ein Entgelt darf eine Bank nur verlangen, wenn Sie es mit ihr vereinbart haben. Es muss angemessen sein und sich an den tatsächlichen Kosten orientieren (1). Immer kostenlos sind der Zugang zu Ihren Daten über Daueraufträge und Lastschriften, die Übersendung der Listen und die Schließung des alten Kontos (1).
Praktische Hinweise
- Lassen Sie das alte und das neue Konto eine Zeit lang parallel laufen (2).
- Prüfen Sie die Listen und streichen Sie Daueraufträge oder Lastschriften, die Sie nicht mehr brauchen (2).
- Entsteht Ihnen ein Schaden, weil eine Bank ihre Pflichten verletzt, haften die Banken Ihnen dafür (1)(2). Beschweren können Sie sich bei der BaFin oder bei der Schlichtungsstelle der Bank (2).
Mehr dazu: Ratgeber: Girokonto eröffnen, vergleichen und wechseln. Wir beraten nicht und empfehlen keine bestimmte Bank. Die Entscheidung treffen Sie selbst.
Quellen (geprüft am 14.10.2026)
- Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de – Zahlungskontengesetz (ZKG), §§ 20–26
- Verbraucherzentrale – Banken müssen beim Kontowechsel helfen (Stand 09.10.2026)