Ohne Girokonto geht in Deutschland wenig: Lohn, Miete, Handyvertrag und Stromabschlag laufen meist über ein Konto. Wer neu im Land ist, bekommt bei der Bank trotzdem manchmal eine Absage. Für diesen Fall gibt es das Basiskonto.
Wer Anspruch hat
Alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, haben Anspruch auf ein Basiskonto. Das gilt ausdrücklich auch für Menschen ohne festen Wohnsitz, für Asylsuchende und für Geduldete (1)(2). Kein Anspruch besteht, wenn Sie das Konto überwiegend gewerblich nutzen wollen (1). Verpflichtet sind alle Institute, die Zahlungskonten für Verbraucher anbieten – also Sparkassen, Volksbanken, Geschäftsbanken und reine Onlinebanken (1).
So stellen Sie den Antrag
- Sie beantragen das Konto schriftlich mit dem gesetzlich vorgesehenen Formular. Die BaFin stellt es auf ihrer Website bereit (1)(4).
- Sie weisen sich aus, zum Beispiel mit Pass oder Personalausweis. Asylsuchende können den Ankunftsnachweis vorlegen, Geduldete den Duldungsbescheid (1).
- Die Bank hat zehn Geschäftstage Zeit, Ihren vollständigen Antrag zu prüfen und Ihnen das Konto zu ermöglichen (1)(2).
Was das Konto kann – und was nicht
Mit einem Basiskonto können Sie Bargeld ein- und auszahlen, überweisen, Daueraufträge und Lastschriften nutzen und mit Karte bezahlen. Bietet die Bank Online-Banking an, muss es auch für das Basiskonto gelten (1)(2). Einen Dispokredit muss die Bank nicht einräumen (1)(2). Kostenlos ist das Konto nicht unbedingt, die Gebühren müssen aber angemessen sein (1)(2). Ein Basiskonto kann auch als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt werden (1).
Wenn die Bank ablehnt
Die Bank darf nur aus wenigen, gesetzlich festgelegten Gründen ablehnen – etwa wenn Sie bereits ein nutzbares Zahlungskonto in Deutschland haben oder sich nicht ausreichend ausweisen können (1)(3). Lehnt die Bank ab oder meldet sie sich nicht innerhalb von zehn Geschäftstagen, können Sie bei der BaFin ein Verwaltungsverfahren beantragen. Das Verfahren ist kostenlos, eine Antragsfrist gibt es nicht (3). Die BaFin kann anordnen, dass die Bank Ihnen das Konto eröffnet (1)(3). Daneben stehen eine Schlichtungsstelle oder der Weg zum Zivilgericht offen (2)(3).
Bewahren Sie eine Kopie Ihres Antrags und eine eventuelle schriftliche Ablehnung auf: Beides gehört zum Antrag bei der BaFin (3).
Mehr dazu: Ratgeber: Girokonto eröffnen, vergleichen und wechseln. Wir beraten nicht und empfehlen keine bestimmte Bank. Die Entscheidung treffen Sie selbst.
Quellen (geprüft am 13.10.2026)
- Verbraucherzentrale – Fragen und Antworten zum Basiskonto (Stand 28.10.2024)
- BaFin – Basic payment account (Basiskonto)
- Verwaltungsportal des Bundes – Verwaltungsverfahren der BaFin bei Ablehnung eines Basiskontos (§ 48 ZKG)
- BaFin – Formular: Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags