Ist Ihr mobiles Internet deutlich langsamer als im Vertrag angegeben? Seit dem 20. April 2026 gibt es ein festes Verfahren der Bundesnetzagentur, mit dem Sie das nachweisen können (1).
Welche Rechte Sie haben
Weicht die Geschwindigkeit erheblich, dauerhaft oder regelmäßig wiederkehrend von der vereinbarten ab, können Sie das monatliche Entgelt mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen (1). Den Nachweis erbringen Sie über das Messverfahren der Bundesnetzagentur (1).
Vor einer außerordentlichen Kündigung setzen Sie dem Anbieter nach Angaben der Verbraucherzentrale zuerst schriftlich eine Frist, die vereinbarte Leistung zu erbringen (3).
So läuft die Messung
- Laden Sie die kostenlose App „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“ der Bundesnetzagentur aus einem gängigen App-Store (1)(2).
- Grundsätzlich sind 30 Messungen nötig: an fünf Kalendertagen je sechs Messungen (1).
- Liegt der Nachweis schon nach drei Messtagen vor, endet die Messkampagne früher (1).
- Am Ende erhalten Sie ein Messprotokoll als PDF. Bewahren Sie es auf (3).
Wann die Abweichung erheblich ist
Maßstab ist die im Vertrag angegebene geschätzte maximale Geschwindigkeit. Je nach Haushaltsdichte an Ihrem Ort gelten Abschläge: Bei hoher Dichte müssen mindestens 25 Prozent, bei mittlerer 15 Prozent und bei niedriger 10 Prozent dieser Geschwindigkeit erreicht werden (1). Wird dieser Wert an mindestens drei von fünf Messtagen nicht erreicht, gilt die Abweichung als erheblich (1).
Gut zu wissen
- Schauen Sie in Ihren Vertragsunterlagen nach, welche geschätzte maximale Geschwindigkeit angegeben ist.
- Die Verbraucherzentrale bietet einen Minderungsrechner an, der aus Ihren Messwerten ein Anschreiben an den Anbieter erstellt. Er gibt nur eine erste Einschätzung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall (3).
- Für Internet zu Hause (Festnetz) gibt es ein eigenes Verfahren mit einer Desktop-App der Bundesnetzagentur (2).
Mehr dazu: Ratgeber: Internet-Tarife vergleichen und wechseln. Wir beraten nicht und empfehlen keinen bestimmten Anbieter oder Tarif. Die Entscheidung treffen Sie selbst.
Quellen (geprüft am 13.10.2026)
- Bundesnetzagentur – Bundesnetzagentur veröffentlicht Regelungen für den Nachweis einer Minderleistung im Mobilfunk (Pressemitteilung vom 15.04.2026)
- Bundesnetzagentur – Nachweis Minderleistung leicht gemacht
- Verbraucherzentrale – Langsames Internet mobil? Minderungs-Rechner der Verbraucherzentrale (Stand 24.04.2026)