Kfz-Versicherung wechseln: Was passiert mit Ihrer SF-Klasse?

Kfz-Versicherung wechseln: Was passiert mit Ihrer SF-Klasse?

Bis zum 30. November können viele Autofahrer ihre Kfz-Versicherung zum Jahresende kündigen. Oft hält eine Sorge vom Wechsel ab: Geht dabei mein Schadenfreiheitsrabatt verloren? Hier erfahren Sie, wie es sich in der Regel verhält und worauf Sie achten sollten.

Was die SF-Klasse bestimmt

Die Schadenfreiheitsklasse ergibt sich aus Ihrem Schadenverlauf. Ein unfallfreies Jahr führt meist zum 1. Januar zur Höherstufung, ein verursachter Unfall im Folgejahr zur Rückstufung. Entscheidend ist die Zahl der Schäden, nicht ihre Höhe. Der Rabatt gilt nur in der Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, nicht in der Teilkasko (2).

Rabatt beim Wechsel mitnehmen

In der Regel kann der Rabatt zum neuen Versicherer mitgenommen werden, ohne dass Sie selbst etwas tun müssen. Der neue Versicherer fragt den Status elektronisch beim bisherigen Versicherer ab (2). Wie hoch der Rabatt in einer Klasse ist, legt jeder Versicherer in seinen Bedingungen selbst fest (2).

Worauf Sie achten sollten

  • Ein vereinbarter Rabattschutz gilt nur beim aktuellen Anbieter (1).
  • Nach einem Schaden stuft der neue Versicherer meist ebenfalls zurück (1).
  • Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, welche SF-Klasse der bisherige Versicherer meldet. Die Verbraucherzentrale erhält Beschwerden, weil eine ungünstigere Einstufung gemeldet wurde als auf der Beitragsrechnung stand (1).
  • Prüfen Sie die Rückstufungsklauseln, bevor Sie einen Vertrag abschließen (1).
  • Eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes von mehr als sechs Monaten bedeutet keine Höherstufung (2).

Fristen im Blick behalten

Die Kündigung zum Jahresende muss bis zum 30. November beim Versicherer eingehen. Beginnt Ihr Versicherungsjahr jedoch an einem anderen Tag, etwa am 1. Oktober, ist nur eine Kündigung zum 30. September möglich. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat. Kommt die Beitragsrechnung erst nach dem 30. November und der Beitrag steigt, besteht ein Sonderkündigungsrecht (1).

Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber: Kfz-Versicherung vergleichen und wechseln.

Hinweis: Wir beraten nicht und empfehlen keinen bestimmten Versicherer oder Tarif. Die Entscheidung treffen Sie allein.

Quellen (geprüft am 29.10.2026)

  1. Verbraucherzentrale: Kfz-Versicherung überprüfen und mehrere hundert Euro sparen (Stand 08.10.2025)
  2. dieversicherer.de (GDV): Was ist der Schadenfreiheitsrabatt? (Stand 31.01.2024)

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