Dispo und Überziehung: Welche Rechte Sie bei Ihrer Bank haben

Dispo und Überziehung: Welche Rechte Sie bei Ihrer Bank haben

Wer sein Konto regelmäßig überzieht, zahlt dafür Zinsen. Dabei gibt es zwei Fälle: Der Dispo ist ein mit der Bank vereinbarter Rahmen. Die geduldete Überziehung liegt vor, wenn Sie ohne Vereinbarung oder über den Rahmen hinaus ins Minus geraten. Für beide gibt es gesetzliche Schutzregeln.

Der Dispo kann teuer sein

Laut Stiftung Warentest (Test Juni 2025) lag der durchschnittliche Dispozins bei rund 11,22 Prozent. Die Spanne reichte von 2,09 bis 15,37 Prozent (3). Banken müssen ihre Dispozinsen online veröffentlichen (3). Schauen Sie also in Ihren Vertrag und in die Preisangaben Ihrer Bank.

Beratungsangebot beim Dispo

Haben Sie Ihren Dispo sechs Monate durchgehend und im Durchschnitt zu mehr als 75 Prozent genutzt, muss die Bank Ihnen eine Beratung anbieten (1). Das Angebot kommt in Textform, das Gespräch ist persönlich, auch per Telefon oder Video möglich. Es geht um günstigere Alternativen und die Folgen weiteren Überziehens (1). Lehnen Sie ab, muss die Bank das Angebot später wiederholen – außer Sie erklären ausdrücklich, keine weiteren Angebote zu wollen (1).

Geduldete Überziehung

Ist Ihre Überziehung erheblich und dauert länger als einen Monat, muss die Bank Sie unverzüglich informieren (2). Dauert sie ununterbrochen mehr als drei Monate und liegt im Durchschnitt über der Hälfte Ihrer durchschnittlichen monatlichen Zahlungseingänge der letzten drei Monate, gilt das Beratungsangebot entsprechend (2). Verletzt die Bank ihre Informationspflichten, kann sie über die Rückzahlung hinaus keine Kosten und Zinsen verlangen (2).

Was Sie prüfen können

Lesen Sie Ihren Kontovertrag und die Kontoauszüge, fragen Sie nach dem Beratungsgespräch und vergleichen Sie die Kosten. Wer keinen Ausweg sieht, kann sich laut Verbraucherzentrale Hamburg an eine Schuldnerberatung wenden (3). Allgemeine Hinweise zum Konto finden Sie in unserem Girokonto-Ratgeber, zu Krediten im Kredit-Ratgeber.

Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld.

Wir beraten nicht und empfehlen keine Bank oder Produkte. Die Entscheidung treffen Sie selbst.

Quellen (geprüft am 25.10.2026)

  1. § 504a BGB, Gesetze im Internet: gesetze-im-internet.de/bgb/__504a.html
  2. § 505 BGB, Gesetze im Internet: gesetze-im-internet.de/bgb/__505.html
  3. Verbraucherzentrale Hamburg, Dispozinsen (Stand 02.06.2026): vzhh.de/themen/finanzen/konto/dispozinsen-deutlich-gestiegen

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