Im Herbst schicken viele Versicherer die Unterlagen für das kommende Jahr. Ist der Beitrag gestiegen, ohne dass sich der Versicherungsschutz verbessert hat, können Sie unter Umständen außerordentlich kündigen. Hier die wichtigsten Punkte.
Die reguläre Kündigung
Kfz-Verträge laufen meist ein Jahr und verlängern sich automatisch zum 31. Dezember. Gekündigt werden kann bis einen Monat vor Vertragsende, deshalb gilt für die meisten Verträge der 30. November als Stichtag (1). Die genaue Frist steht in Ihren Vertragsunterlagen.
Das Sonderkündigungsrecht
Erhöht der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Versicherungsschutz entsprechend ändert, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wirkt sofort, aber frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die Erhöhung wirksam wird (2). Der Versicherer muss Sie spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Erhöhung informieren und in der Mitteilung auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen (2)(1).
Praktische Hinweise
- Notieren Sie, wann das Schreiben bei Ihnen angekommen ist: Die Monatsfrist läuft ab Zugang (2).
- Das Gesetz schreibt für Ihre Kündigung keine bestimmte Form vor (2). Der ADAC rät, sie schriftlich mit Nachweis zu senden und den Grund zu nennen, zum Beispiel die Beitragserhöhung (3).
- Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug ohne Lücke versichert bleibt, bevor der alte Vertrag endet.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Erhöhung unter dieses Recht fällt, fragen Sie Ihren Versicherer oder eine Verbraucherzentrale.
Unser Leitfaden zum Vergleichen und Wechseln der Kfz-Versicherung
Hinweis: Wir beraten nicht und empfehlen keinen Versicherer oder Tarif. Die Entscheidung treffen Sie allein. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Quellen (geprüft am 20.10.2026)
- (1) dieversicherer.de (GDV) (Stand 21.08.2024)
- (2) gesetze-im-internet.de, § 40 VVG
- (3) ADAC (Stand 06.12.2021)
