Ihr Internet zu Hause ist langsamer, als es im Vertrag steht? Dann lohnt sich eine saubere Messung. Nur mit einem Nachweis nach den Regeln der Bundesnetzagentur können Sie Ihre Rechte später gegenüber dem Anbieter geltend machen.
So läuft die Messung
Die Bundesnetzagentur stellt dafür eine Desktop-App bereit. Gemessen wird mit einem Computer, der per Kabel am Router hängt, nicht über WLAN (1). Eine Messreihe besteht aus 30 Messungen an drei Messtagen. Zwischen den Messtagen liegt mindestens ein Tag Pause, und die ganze Reihe muss innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen sein (1)(2). Am Ende erhalten Sie ein Messprotokoll, das Sie gut aufbewahren sollten.
Wann liegt eine Abweichung vor?
Eine der folgenden drei Bedingungen genügt (2):
- An mindestens zwei der drei Messtage wird die vertraglich vereinbarte maximale Geschwindigkeit nicht mindestens einmal zu 90 % erreicht.
- Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit wird in 90 % der Messungen nicht erreicht.
- An mindestens zwei Messtagen wird die Mindestgeschwindigkeit mindestens einmal unterschritten.
Die Vergleichswerte stehen im Produktinformationsblatt und in der Vertragszusammenfassung Ihres Anbieters (2).
Was Sie dann tun können
Sie können sich mit dem Protokoll an Ihren Anbieter wenden und eine Minderung des monatlichen Entgelts verlangen. Die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt, sie hängt vom Einzelfall ab (2). Wird das Problem nicht behoben, kann unter Umständen ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen (1)(2). Wichtig: Im Festnetz haftet der Anbieter nur bis zur Anschlussdose. Probleme durch einen veralteten Router oder durch WLAN gehören nicht dazu (1). Führt das Gespräch nicht weiter, ist ein Schlichtungsantrag bei der Bundesnetzagentur möglich (2).
Wenn das Internet ganz ausfällt
Bei einem Komplettausfall gibt es eine Entschädigung ab dem 3. Kalendertag nach Ihrer Störungsmeldung: am 3. und 4. Tag je 10 % des vereinbarten Monatsentgelts (mindestens 5 Euro), ab dem 5. Tag je 20 % (mindestens 10 Euro) (1).
Einen allgemeinen Überblick zu Tarifen und Anbieterwechsel finden Sie in unserem Leitfaden Internet-Tarife vergleichen und wechseln.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information. Wir beraten nicht und empfehlen keinen bestimmten Anbieter oder Tarif; die Entscheidung treffen Sie selbst.
Quellen (geprüft am 24.10.2026)
- (1) Verbraucherzentrale: Internetanschluss zu langsam oder ausgefallen? (Seitenstand 02.10.2026)
- (2) Bundesnetzagentur: Internetgeschwindigkeit, Festnetz-Breitbandmessung
